Prävention (Vorbeugung) von sexualisierter Gewalt an Kindern, Jugendlichen und Erwachsenen Schutzbefohlenen

Geleitwort

Wir, die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Ordenswerke des Deutschen Ordens, sind uns der Verantwortung der uns anvertrauten Kinder, Jugendlichen und erwachsenen Schutzbefohlenen bewusst – auch und vor allem bei dem Thema Prävention von sexualisierter Gewalt. Mit der Verordnung zur Prävention von sexualisierter Gewalt, die der Prior des Deutschen Ordens im Mai 2012 erlassen hat, setzen wir daher verbindliche Standards für die Präventionsarbeit in unseren Einrichtungen.

Regelmäßige Schulungen und Qualifizierungen tragen dazu bei, Mitarbeiter/-innen für das Thema Prävention von sexualisierter Gewalt zu sensibilisieren; auf diese Weise werden eine offene Atmosphäre gefördert und Strukturen geschaffen, die dazu beitragen, die uns anvertrauten Kinder, Jugendlichen und erwachsenen Schutzbefohlen bestmöglich zu schützen.

Darüber hinaus hat sich der Deutsche Orden an der Errichtung eines Fonds zum Ergänzenden Hilfesystem (EHS), der den Empfehlungen des von der Bundesregierung eingesetzten Runden Tisches „Sexueller Kindesmissbrauch in Abhängigkeits- und Machtverhältnissen in privaten und öffentlichen Einrichtungen und im familiären Bereich“ folgt, beteiligt.

Präventionsbeauftragter
Stefan Faehndrich
+49 8020 906-310

Missbrauchsbeauftragter
Christoph Lerg
+49 89 523040-30

Verordnung zur Prävention von sexualisierter Gewalt in den Ordenswerken des Deutschen Ordens
Verhaltenskodex zum achtsamen Umgang mit Kindern, Jugendlichen und erwachsenen Schutzbefohlenen
Selbstverpflichtungserklärung für die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Ordenswerke des Deutschen Ordens für die Arbeit mit Schutzbefohlenen
Ordnung für den Umgang mit sexuellem Missbrauch

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